Sinnvolle Werbemaßnahmen
„Gott hat einen Bekanntheitsgrad von über 98%. Und trotzdem (oder gerade deshalb) lässt er jeden Sonntag die Kirchturmglocken läuten …“
Ein guter Fotograf zu sein allein hilft nicht, um auch viele Aufträge zu bekommen. Werbung ist notwendig, um potentielle Kunden auf sich aufmerksam zu machen. Auf diesem Foto habe ich einige meiner Werbemaßnahmen der letzten Jahre zusammengestellt: Paket-Klebeband, Automagnetschild, Flyer, Postkarte, Weihnachtskarte, Schreibblock, CD-Hülle, Aufkleber, Workshop-Termine-Flyer, etc. Es gibt viele Möglichkeiten, um auf sich aufmerksam zu machen! Layouts von: L.I.Design, Handwerk-Media, Brüggemann
Auch Ausstellungen mit freien Arbeiten sind gut geeignet, um auf sich aufmerksam zu machen. Bemüht euch aber darum, dass Vernissage und Finissage ausreichend in der Presse angekündigt werden, damit die Ausstellung auch gut besucht wird. Außerdem ist es ratsam, für die Besucher zusätzlich Flyer (mit einigen abgedruckten Arbeiten, eurer Vita und den Kontaktdaten) gut sichtbar auszulegen, um nachhaltig in Erinnerung zu bleiben.
Zielgerichtete Werbung
Bevor ihr jedoch voller Elan mit eurer Werbung startet, ist es notwendig, euch zuerst einmal in Ruhe Gedanken zu machen, an wen sich eure Werbung richten soll. Wer ist Adressat, wen möchtet ihr erreichen? Oder, anders gesagt, wer sollen eure potenziellen Auftraggeber zukünftig sein? Schließlich macht es keinen Sinn, Flyer in einem Einkaufszentrum zu verteilen, wenn ihr beabsichtigt, nur für namhafte Unternehmen und Werbeagenturen (also „B2B“) zu arbeiten. Anders sieht es aus, wenn ihr Passbilder, Hochzeitsreportagen und Familienfotos anbietet. In diesem Fall kann es durchaus sinnvoll sein, den Besuchern eines großen Einkaufszentrums Flyer und gegebenenfalls auch eine Preisliste in die Hand zu drücken.
Es gibt viele Möglichkeiten, auf sich aufmerksam zu machen. Diese selbst designten Kleidungsstücke haben schon mehrfach Beachtung gefunden, wenn ich in der Öffentlichkeit fotografiert habe.
Flyer und Broschüren mit Arbeitsbeispielen sind gut geeignet, um auf sich aufmerksam zu machen. Dies sind Vorder- und Rückseite meiner aktuellen Eigenwerbung.
Kommen wir auf unser obiges Beispiel zurück. Fotografin F. hat ein eigenes Porträtstudio in der Nähe eines großen Einkaufszentrums. Sie bietet Passbilder, Hochzeitsreportagen und Familienfotos an, in der Weihnachtszeit für manche Kundinnen auch immer wieder mal Aktfotos als Weihnachtsgeschenk für den Liebsten. Da ihr Porträtstudio nur 2 Minuten Fußweg entfernt zum Einkaufszentrum liegt, möchte sie den Passanten dort einen Flyer mit tollen Bildbeispielen in die Hand drücken lassen. Hierfür hat sie 2 Studentinnen, ihre Nichte und deren Freundin, beauftragt. Dürfen diese beiden nun einfach so im Einkaufszentrum die Werbung der Fotografin F verteilen?
Nein, sie können nicht einfach so, unangemeldet, die Flyer verteilen. Im Einkaufszentrum gilt das Hausrecht des Betreibers, und dieser wird nicht ohne Weiteres damit einverstanden sein, dass ihr dort Werbung verteilt; schließlich könnten einige der Passanten eure Werbung nach kurzem Überfliegen einfach achtlos wegwerfen und das Einkaufszentrum so verschmutzen. Eure Verteil-Aktion muss also beim Betreiber des Einkaufszentrums angemeldet sein, sprich: Ihr werdet auch eine mehr oder weniger hohe Gebühr bezahlen müssen, wenn ihr die Erlaubnis hierfür bekommen möchtet.
Gleiches gilt, wenn ihr auf einem Stadtfest Flyer verteilen möchtet. Wenn das Ordnungsamt euch erwischt, wie ihr oder Beauftragte von euch unangemeldet eure Werbung verteilt, ist ein saftiges Bußgeld und vermutlich eine Anzeige fällig. Besser ist es also, ihr fragt vorher bei den Verantwortlichen nach und erspart euch so unnötigen Ärger.
Allerdings: Bevor ihr euch jetzt schnell an den Rechner setzt und eine Flyerwerbung bei einer Online-Druckerei in Auftrag gebt, erkundigt euch vorher, was die Erlaubnis, Flyer auf einem Stadtfest zu verteilen, kostet. Ich hatte nämlich mal einen Kunden, der zehntausend Flyer hatte drucken lassen, die er auf einem Stadtfest verteilen lassen wollte, die er aber, nachdem er Kenntnis bekommen hatte über die Höhe der Konzession (5.000,- Euro!), wieder hat einstampfen lassen …
Wie ihr an den vorherigen Ausführungen gesehen habt, ist nicht das Layout und die Herstellung geeigneter Werbemittel das Problem, sondern deren Verteilung. Dank Internet-Druckereien wie Flyerpilot oder Flyeralarm und vieler anderer sind die Kosten für Flyer und anderer Drucksachen in den letzten Jahren deutlich gesunken.
So kosten beispielsweise im Dezember 2010 bei einer Online-Druckerei 5000 Flyer (135g/qm-Papier, Bilderdruck glänzend, in Postkartengröße, bei beidseitigem Druck) nur 29,86 Euro netto (= 35,53 Euro brutto)! Billiger geht´s wirklich nicht! Je Flyer sind das gerade mal minimal mehr als ein halber Cent. Doch unabhängig von den Herstellungskosten müssen die Flyer eben auch den Weg zum Empfänger finden.
Sie müssen also verteilt (zum Beispiel in einem Einkaufszentrum) oder ausgelegt (im Ladenlokal oder bei einer Ausstellung) oder verschickt (beispielsweise per Postbrief) werden. Und genau da entstehen die Kosten!
Diesen Flyer verteilte ich im Herbst 2008 auf der Photokina, wo ich für Nikon auf deren Bühne an mehreren Tagen Modelle fotografierte und die damals neu erschienene D3 präsentierte. Zielgruppe waren engagierte Fotografen, also genau das Photokina-Publikum, welches zum Nikon-Stand kam und mir bei den Fotoshootings zusah.
Visitenkarten
Visitenkarten sind ein höchst effizientes Mittel zur beruflichen Eigenwerbung, nicht nur, aber insbesondere bei Fotografen. Während die Vorderseite Name, Berufsbezeichnung, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Web- und Mailadresse enthält, ist auf der Rückseite Platz für ein repräsentatives Foto von einem eurer fotografischen Schwerpunktthemen. Wenn ihr kein Studio besitzt, gebt ihr natürlich auch keine Adresse an. Oder bestenfalls eine Büroadresse, aber niemals eure Privatanschrift! Als Berufsbezeichnung nicht unüblich sind „Fotodesigner“, „Fotograf“, Werbefotograf“, „Hochzeitsfotograf“, „Pressefotograf“, „Bildjournalist“, „Porträtstudio“, etc. Vermeiden hingegen solltet ihr Leerformeln wie „Art und Photo“, „Hobbyfotograf“, „Fotokunst für alle“, „Meisterfotograf“, etc. Die Bezeichnung „Fotograf“ ist nicht geschützt, kann also durchaus verwendet werden. Nicht verwendet werden darf „Fotografenmeister“, denn mit diesem Titel dürfen nur Fotografen mit entsprechend bestandener Meisterprüfung werben.
Auf der Rückseite ist dann noch Platz für genau ein Foto. Auch wenn ihr gute Augen habt, solltet ihr nicht mehr verwenden; ein einziges Hingucker-Foto reicht vollkommen! Niemand wird erwarten, dass ihr eure ganze fotografische Bandbreite auf eurer Visitenkarte präsentiert.
Hier abgebildet ist meine aktuelle Visitenkarte. Der sinnlich geöffnete Mund als Symbol für moderne Erotik ist seit knapp zwei Jahren mein Logo. Die Vorderseite der Visitenkarte gibt ungefähr auch das Layout meiner Internetseite wieder.
Entsetzt war ich jedoch, als mir eine Kollegin, eine Fotografin für Beauty-, Porträt- und Familienfotos, ihre (labbrige) Visitenkarte überreichte, die nicht nur wie selbst am eigenen Drucker ausgedruckt aussah, sondern – schlimmer noch! – auf der Rückseite zwei junge Frauen zeigte, die nicht etwa (von ihr) fotografiert waren, wie man es erwarten würde, sondern von einem Grafiker gezeichnet! Was muss diese Fotografin für eine schlechte Meinung über ihr Können haben, dass sie mit einer Zeichnung wirbt …!?
Internetpräsenz
Das in der Zukunft und auch momentan schon wichtigste Werbemedium für Fotografen ist das Internet. Mit einer eigenen Webseite lassen sich effizient und unverbindlich die eigenen Arbeiten präsentieren, dazu Informationen bereitstellen über Kontaktmöglichkeiten, angebotene Leistungen, Preise, Aktionen, Veröffentlichungen, Referenzen, Ausstellungen, etc.
Dieser Screenshot zeigt meine aktuelle Internetpräsenz. Meine Internetseite ist für mich die einfachste, aber auch wirkungsvollste Plattform zur Präsentation meiner fotografischen Arbeiten. Doch ein hoher Pflegeaufwand gehört dazu, denn nahezu wöchentlich müssen ausgeschriebene Termine aktualisiert werden, neue Fotos hochgeladen und alte wieder gelöscht werden. Ein News-Bereich informiert über neue Veröffentlichungen, und auch Änderungen im Shop-Bereich müssen berücksichtigt werden.
Das Internet ist also zum unverzichtbaren Bestandteil der Eigendarstellung eines jeden Fotografen geworden. Wer jetzt noch nicht im Internet mit einer eigenen Seite vertreten ist, aber in Kürze als Fotograf seine Brötchen verdienen möchte, sollte daher an dieser Stelle mit dem Lesen aufhören und umgehend eine eigene Webseite beauftragen, sprich: sich zuerst die (möglichst leicht zu merkende) Domain sichern. Ein Check, ob der gewünschte Domainname noch verfügbar ist, ist bei den Providern, wo die Domain bestellt wird, und unter folgender Adresse möglich: http://www.denic.de/domaincheck.html. Bei der Auswahl des Domainnamens müsst ihr allerdings darauf achten, dass ihr nicht fremde Namens-, Marken- oder Unternehmensrechte verletzt.
Bei der Erstellung der eigenen Internetpräsenz ist darauf zu achten, dass ein Impressum, welches „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ (Paragraf 5 TMG) ist, folgende Punkte enthält, möchte man nicht Gefahr laufen, kostenpflichtig abgemahnt zu werden (vgl. ausführlich Paragraf 5 Telemediengesetz TMG):
• Vollständiger Name, mit ausgeschriebenem Vornamen
• bei Kaufleuten der Firmenname
• Eine ladungsfähige Anschrift (keine Postfach-Adresse!)
• Telekommunikationsdaten wie Telefon, Fax, Email
• bei Kapitalgesellschaften zusätzlich Namen des Geschäftsführers, das zuständige Handelsregister und der Sitz der Gesellschaft
• die Umsatzsteueridentifikationsnummer, sofern ihr eine besitzt.
Wenn ihr Auftragsfotos, die ihr für Kunden im Auftrag erstellt habt, auf eurer Internetseite präsentieren wollt, so vergewissert euch vorher, dass ihr hierfür auch die Erlaubnis des Kunden, in dessen Auftrag das Foto entstanden ist, vorliegen habt.
Wenn ihr eine Verlinkung auf andere Webseiten oder Webinhalte plant, erkundigt euch vorher genau, wie dies am besten geschehen kann, ohne dass ihr Urheberrechte verletzt oder Gefahr lauft, haftbar für die Inhalte anderer Seiten gemacht werden zu können. Ein pauschal zum Beispiel im Impressum oder auf der Startseite angebrachter Haftungsausschluss reicht jedenfalls nicht aus! Ebenfalls problematisch können Gästebucheinträge sein, die man erst nach Prüfung freigeben sollte, möchte man nicht völlig auf ein Gästebuch verzichten. Generell gilt, dass jeder Betreiber einer Internetseite für alle Inhalte, die zum Abruf bereitgehalten werden, rechtlich verantwortlich ist.
Die Fotos auf meiner Internetseite sind allesamt mit einem Wasserzeichen versehen. Auch wenn diese Methode keinen 100-prozentigen Schutz gegen Missbrauch bietet, signalisiert sie doch, dass der Urheber (also ich) es ernst nimmt mit seinen Urheberpersönlichkeitsrechten. Außerdem präsentiere ich die Fotos auf meiner Webseite nur in kleiner Auflösung.
Schaufenstergestaltung
Niedergelassene Fotografen, die als Schwerpunkte ihrer Arbeit die Porträt-, Familien- und Hochzeitsfotografie haben, werden üblicherweise in einem Ladenlokal arbeiten, welches möglichst in einer Fußgängerzone, einer Einkaufsstraße oder einem Einkaufszentrum liegt. Ideal ist es dann, wenn das Geschäft ein oder mehrere große Schaufenster aufweist. Hier könnt ihr effektiv eure besten Arbeiten dem vorbeieilenden Publikum präsentieren und so die Passanten auf eure Arbeiten aufmerksam machen. Kommen eure Kunden (die „Laufkundschaft“) aus dem Ort, wo sich das Ladenlokal befindet, so ist ein Schaufenster mit entsprechender Dekoration sogar noch wichtiger als eine eigene Internetseite.
Damit wird klar, dass ihr regelmäßig, am besten alle zwei bis drei Wochen, die Dekoration wechselt. Präsentiert, neben den Arbeiten aus dem Brot-und-Butter-Geschäft, auch Ungewöhnliches. Schnell werdet ihr merken, welche Fotos im Schaufenster zu neuen Kundenkontakten führen und welche nicht.
Im Schaufenster ausgestellte Hingucker-Fotos wie dieses farbenfrohe Hochzeitsbild eignen sich gut, um potenzielle Interessenten neugierig zu machen. Hochzeitsfotos gehören übrigens zu den wichtigsten Umsatzbringern im Tagesgeschäft der niedergelassenen Fotografen.
Doch begnügt euch nicht mit der regelmäßigen Zurschaustellung lediglich eurer besten Fotos; auch eine Preisinformation, der Hinweis auf aktuelle Angebote und die Präsentation von Fotoartikeln (zum Beispiel Fotos auf Kaffeetassen, T-Shirts oder Mousepad, als Puzzle oder im selbst gestalteten Fotobuch, auf Kalender, etc.) gehören ins Schaufenster. Ein gut dekoriertes Schaufenster lockt aus der Ferne an und informiert, wenn der Interessent unmittelbar davor steht.
Akquise bei Werbeagenturen und Verlagen
Kommt es nach einem (erfolgreichen) Erstkontakt (beispielsweise nach einem Mailing) zu einem Vorstellungsgespräch bei einer Werbeagentur, einem Verlag oder bei der Marketingabteilung eines Unternehmens, so wird erwartet, dass ihr ausgewählte Arbeiten zur Präsentation mitbringt; auch wenn euer Gegenüber bereits eure Internetseite besucht haben sollte und – eigentlich – die meisten eurer Arbeiten bereits kennt.
„Ausgewählte Arbeiten“ ist in diesem Zusammenhang durchaus wörtlich zu nehmen, denn es wird erwartet, dass ihr die Präsentation beim Vorstellungsgespräch bereits auf die Bedürfnisse eures Gegenübers zurechtgeschnitten habt. Es hilft also nicht, tolle People-Aufnahmen zu präsentieren, wenn es um die Vergabe eines Produkt-Fotoshooting geht. Oftmals vertreten Fotografen mit ausreichendem Selbstbewusstsein die Ansicht, dass sie ja durchaus gute Ergebnisse auch in anderen Bereichen der Fotografie erzielen werden, als nur in ihrem Schwerpunktbereich. Dies mag auch in den meisten Fällen stimmen. Doch nahezu alle Menschen, Artbuyer natürlich eingeschlossen, haben das Schubladendenken verinnerlicht, sodass regelmäßig Fotografen für bestimmte Jobs gebucht werden, die genau das zur Diskussion stehende Thema bereits in der Vergangenheit fotografiert haben.
Dahinter steckt ganz einfach das Prinzip der Risikominimierung, denn es wird verständlicherweise davon ausgegangen, dass das Shooting reibungsloser verlaufen dürfte, wenn der beauftragte Fotograf in der Vergangenheit bereits schon einmal (oder am besten mehrfach) solch eine Aufgabe erfolgreich gelöst hat.
Ein schönes Aktfoto, gewiss. Doch wenn ihr euch konkret um das Fotografieren von Maschinenteilen bewerbt, habt ihr bestimmt geeignetere Arbeiten in eurem Portfolio. Denkt daran, dass Zeit knapp ist, gerade auch für Artbuyer. Präsentiert daher bedarfsgerecht lediglich eine kleine Auswahl eurer zum Thema passenden Arbeiten.
Die Form, wie ihr eure Arbeiten im persönlichen Gespräch präsentiert, sollte dabei eigentlich nebensächlich sein. Am einfachsten, auch unter dem Aspekt der individuellen Zusammenstellung der Arbeiten, ausgerichtet an den Bedürfnissen des Auftraggebers, ist die Verwendung eines Laptops. Auch der iPad oder andere Tablet-PCs sind hierfür geradezu prädestiniert und eindeutig das Präsentationsmedium der Zukunft.
Allerdings hört man auch immer wieder, dass gerade Artbuyer, die sowieso schon den ganzen Tag vor dem Bildschirm sitzen, auch mal froh sind, wenn man seine Arbeiten auf althergebrachte Weise in einer klassischen Mappe präsentiert.
Bedenkt auch, dass der Mappensichtungstermin nicht nur dazu dient, eure Arbeiten kennenzulernen, sondern auch, um festzustellen, ob euer Gegenüber sich eine (temporäre) Zusammenarbeit mit euch vorstellen kann!
Ich hatte schon häufiger den Eindruck, dass es meinen Gesprächspartnern bei Präsentationsterminen, wo ich mit meiner Mappe aufgekreuzt bin, lediglich um das Sammeln (Klauen) von Ideen ging, und nicht um die Auftragsvergabe eines Fotoshootings.
Wenn ihr diesbezüglich Bedenken habt, brecht das Gespräch lieber ab oder gebt zumindest keine detaillierten Informationen preis.
Egal, wie das Gespräch verläuft, ob ihr den Auftrag bekommt oder nicht – ihr solltet dem Artbuyer eine kleine Erinnerung (am besten also eine kleine Imagebroschüre von euch) dalassen, um nicht in Vergessenheit zu geraten und um eventuell bei einem anderen Job abermals in die engere Auswahl zu kommen.