Steuern
Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer
Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit kann es sinnvoll sein, von einem Wahlrecht Gebrauch zu machen, welches man mit „umsatzsteuerliche Kleinunternehmerschaft“ bezeichnet. Nach Paragraf 19 UStG kann man wahlweise auf den Ausweis der Mehrwertsteuer in seinen Rechnungen verzichten, wenn man im Vorjahr unter 17.500,- Euro Umsatz geblieben ist und im laufenden Jahr die 50.000,- Euro-Marke voraussichtlich nicht überschreitet. Wenn man folglich in den ersten sechs Monaten bereits 40.000,- Euro umgesetzt hat und dann ein halbes Jahr „aussetzt“ (Urlaub macht), würde man hochgerechnet die 50.000,- Euro-Marke überschreiten.
Der Vorteil der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerschaft liegt nun darin, dass man diese nicht ausgewiesene Umsatzsteuer auch nicht ans Finanzamt abführen muss. Allerdings, so der Nachteil, kann der Fotograf dann auch nicht die von ihm gezahlte Vorsteuer (Umsatzsteuer, die in den Eingangsrechnungen, zum Beispiel bei einem Kamerakauf, enthalten ist) vom Finanzamt zurückfordern.
Wenn man hauptsächlich Privatkundschaft hat und keine größeren Investitionen tätigen muss, ist es sinnvoll, als „umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer“ zu agieren. So erzielt man entweder mehr Gewinn als die Konkurrenz (genau 19% mehr; vorausgesetzt ist eine gleiche Kostenstruktur), oder aber man ist in der Lage, seine Konkurrenten im Preis deutlich zu unterbieten. Dies hätte den Vorteil, weitere Nachfrage auf sich zu ziehen.
Beispiel 1:
Berufseinsteiger N. Eu hat detaillierte Pläne für sein 1. Berufsjahr. Er plant, im ersten Jahr seiner Selbstständigkeit eine Kameraausrüstung für 8.000,- Euro Rechnungssumme (also inklusive Mehrwertsteuer) und einen Computer samt Zubehör für 2.000,- Euro (ebenfalls brutto) zu kaufen. Seine erwarteten Einnahmen im ersten Jahr seiner Selbstständigkeit werden sich auf 12.000,- Euro (ebenfalls brutto) belaufen. Diese erzielt er, indem er ausschließlich von Privatleuten Porträts und Hochzeitsfotos erstellt.
Frage1: Ist es für ihn sinnvoll, als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer zu agieren, oder soll er wahlweise zur Mehrwertsteuer optieren?
Rechnung 1a:
N. Eu entscheidet sich, als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer zu agieren. Sein Gewinn beträgt 12.000,- Euro (Einnahmen) – 10.000,- Euro (Ausgaben) = 2.000,- Euro (Gewinn vor Einkommensteuer).
Rechnung 1b:
N. Eu entscheidet sich, die Umsatzsteuer in seinen Rechnungen auszuweisen, sodass er sich auch die Vorsteuer in den Eingangsrechnungen zurückerstatten lassen kann. Die Gewinnrechnung lautet wie folgt: 1.596,64 Euro gezahlte Vorsteuer (ist im Rechnungsbetrag seiner Anschaffungen enthalten) – 1.915,97 Euro vereinnahmte Umsatzsteuer (hat er seinen Kunden in Rechnung gestellt) = (-) 319,33 Euro (dies ist seine Umsatzsteuer-Zahllast). Diese Differenz von 319,33 Euro muss er ans Finanzamt abführen. Seine Ausgaben betragen folglich: 8.403,36 Euro (Nettoausgaben), zuzüglich Umsatzsteuerzahllast (319,33 Euro) = 8.722,69 Euro. Seine Einnahmen: 10.084,03 Euro (Netto-Einnahmen). Gewinn = 1.361,34 Euro.
Antwort 1: Es ist für ihn sinnvoller, als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer zu agieren.
Beispiel 2:
Berufseinsteiger N. Eu hat detaillierte Pläne für sein 1. Berufsjahr. Er plant, im ersten Jahr seiner Selbstständigkeit eine Kameraausrüstung für 8.000,- Euro sowie eine Blitzanlage für 3.000,- Euro (also beide Male inklusive Mehrwertsteuer) und einen Computer samt Zubehör für 2.000,- Euro (ebenfalls brutto) zu kaufen. Seine erwarteten Einnahmen im ersten Jahr seiner Selbstständigkeit würden sich weiterhin auf 12.000,- Euro (ebenfalls brutto) belaufen. Diese erzielt er, indem er ausschließlich von Privatleuten Porträts und Hochzeitsfotos erstellt.
Frage 2: Ist es für ihn sinnvoll, als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer zu agieren, oder soll er wahlweise zur Mehrwertsteuer optieren?
Rechnung 2a:
N. Eu entscheidet sich, als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer zu agieren. Sein Gewinn beträgt 12.000,- Euro (Einnahmen) – 13.000,- Euro (Ausgaben) = -1.000,- Euro (Verlust).
Rechnung 2b:
N. Eu entscheidet sich, die Umsatzsteuer in seinen Rechnungen auszuweisen, sodass er sich auch die Vorsteuer in den Eingangsrechnungen zurückerstatten lassen kann. Die Gewinnrechnung lautet wie folgt: 2.075,63 Euro gezahlte Vorsteuer (ist im Rechnungsbetrag seiner Anschaffungen enthalten) – 1.915,97 Euro vereinnahmte Umsatzsteuer (hat er seinen Kunden in Rechnung gestellt) = (+) 159,66 Euro (dies ist seine Umsatzsteuer-Forderung an das Finanzamt). Diese Differenz von 159,66 Euro muss das Finanzamt ihm zurückerstatten. Seine Ausgaben betragen folglich: 10.924,37 Euro (Nettoausgaben). Seine Einnahmen: 10.084,03 Euro (Netto-Einnahmen) zuzüglich Umsatzsteuerrückerstattung (159,66 Euro) = 10.243,69 Euro. Verlust = 680,69 Euro.
Antwort 2: Im 2. Fall ist für N. Eu sinnvoller, zur Mehrwertsteuer zu optieren, da sein Verlust auf diese Weise geschmälert wird.
Die Frage, ob man als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer agieren soll, kann also nur beantwortet werden, wenn man den Kundenstamm und das Investitionsverhalten des Berufseinsteigers kennt.
Im direkten Vergleich eines Porträtfotografen, der umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ist, zu einem Konkurrenten, der die Mehrwertsteuer ausweisen und abführen muss (bei sonst gleicher Kostenstruktur), hat der Erstere den Vorteil, entweder mehr Gewinn zu machen oder aber unter den Preisen seines Konkurrenten anbieten (und damit gegebenenfalls einen Teil der Kundschaft von seinem Konkurrenten abziehen) zu können. Vorausgesetzt, beide haben keine oder nur wenig Ausgaben (investieren kaum in Neuanschaffungen) und der Kundenstamm besteht aus Privatleuten, die als Endverbraucher eine im Rechnungspreis enthaltene Umsatzsteuer nicht zurückerstattet bekommen können.
Da aber gerade zu Beginn der Selbstständigkeit oftmals mehr investiert als eingenommen wird, fahren Berufseinsteiger mit großem Investitionsbedarf, wozu auch Fotografen gehören, in der Regel besser damit, zur Umsatzsteuer zu optieren. An diese Entscheidung ist man dann aber erst einmal 5 Jahre gebunden (Paragraf 19(2) UStG).
Wird man in den ersten Jahren der Selbstständigkeit viel anschaffen müssen (Blitzanlage, Requisiten, Kameraausrüstung, Computer und Software, etc.) und arbeitet in erster Linie für Firmen, so ist es ratsam, zur Umsatzsteuer zu optieren. An diese Entscheidung ist man dann aber erst einmal 5 Jahre gebunden (Paragraf 19(2) UStG).
Wenn man allerdings Kameraausrüstung, Blitzanlage und Zubehör schon vor Beginn der Selbstständigkeit angeschafft hat, in den ersten Jahren also nur wenige Neuanschaffungen plant und zudem hauptsächlich Privatleute als Kundenstamm hat, so wäre es sinnvoll, am Anfang als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer zu wirken. Die Umsatzgrenze von 17.500,- Euro wird man, wenn man alles richtig gemacht hat, sicherlich schon nach 1-2 Jahren überschreiten, sodass man nach einem weiteren Jahr (wo man unter 50.000,- Euro Umsatz bleiben muss) schließlich keine Wahlfreiheit mehr hat und ganz normal Umsatzsteuer ausweist, abführt und aus den Eingangsrechnungen vom Finanzamt zurückfordert.
Die Frage des richtigen Steuersatzes
Die Frage, ob 7% oder 19% Umsatzsteuer auf die (Netto-) Rechnungssumme draufgeschlagen werden soll, sorgt im Allgemeinen für Verwirrung. Dabei ist die Vorgehensweise gar nicht so kompliziert. Wenn Fotos oder Nebenkosten die Rechnungssumme dominieren, wird 19% verwendet. Wenn hingegen die Vergabe von Nutzungsrechten im Vordergrund steht, nimmt man 7%.
Wenn ihr Fotos für Privatleute erstellt, werden immer 19% als Mehrwertsteuersatz verwendet. Diese 19% Mehrwertsteuer müssen im Preis, den ihr gegenüber euren Kunden nennt, enthalten sein; die Mehrwertsteuer darf also nicht nachträglich draufgeschlagen werden.
Wenn ihr ein Foto für den Abdruck in einer Zeitschrift zur Verfügung stellt, vergebt ihr an den Verlag das Recht, das Foto nutzen zu dürfen. Gleiches gilt bei Verwendungen wie: Druck als Postkarte, Poster oder auf Kaffeetassen, die Veröffentlichung im Internet in einer Online-Galerie, die Verwendung als Hintergrundfoto bei einer Kataloggestaltung etc. Die Vergabe von Nutzungsrechten hat zur Folge, dass in eurer (Ausgangs-) Rechnung 7% als Steuersatz für die Umsatzsteuer zu verwenden ist.
Gegenüber gewerblichen Kunden ist es üblich, im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit Nettopreisen zu hantieren. Habt ihr euch auf einen Betrag von zum Beispiel 1.000,- Euro für ein Fotoshooting geeinigt, ist anschließend noch die Mehrwertsteuer auf diesen Betrag draufzuschlagen. Denkt aber daran, die Mehrwertsteuer und auch den verwendeten Steuersatz separat in der Rechnung auszuweisen.
Nun gibt es aber auch Fälle, wo der wesentliche Anteil der Rechnungssumme nicht auf der Vergabe der Nutzungsrechte beruht, sondern ein komplexes Shooting mit vielen Beteiligten (Assistenten, Modelle, Visagisten, Stylisten, Bühnenbildner, etc.) und weiteren umfangreichen Posten (zum Beispiel Catering, Reisekosten, Hotelübernachtungen, Requisiten, etc.) abgerechnet wird. In diesem Fall würde man bei der Rechnungsstellung nicht den 7%-Mehrwertsteuersatz verwenden, sondern 19%. Oder man schreibt zwei verschiedene Rechnungen: eine über die Neben- und Produktionskosten und eine zweite über die Vergabe der Nutzungsrechte. Auch diese Möglichkeit wäre denkbar.
Umsatzsteuer
Unabhängig von der Höhe der Umsatzsteuerschuld müssen Berufseinsteiger in den ersten beiden Jahren ihrer Selbstständigkeit die Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich (!) abgeben, und zwar bis zum 10. des Folgemonats, in elektronischer Form. Das hierfür benötigte Programm, mit welchem auch die Datenübertragung ans Finanzamt erfolgt, kann unter www.elster.de heruntergeladen werden (ELSTER = ELektronische STeuerERklärung). Auf der Startseite klickt ihr „ElsterFormular“ an, auf der folgenden Seite „Zum Download von ElsterFormular für 2010/2011>>“.
Das Handling ist ganz einfach: Ihr müsst (neben Steuernummer, Name/Firmenname, Anschrift und Voranmeldungszeitraum) lediglich die Summe eurer Netto-Einnahmen (Einnahmen ohne Umsatzsteuer; aufgeschlüsselt nach Steuersätzen) ins Formular eintragen; dann errechnet das Programm die vereinnahmte Umsatzsteuer. Nun braucht ihr lediglich noch die Summe der ausgegebenen Umsatzsteuer (eurer Vorsteuer) ins passende Feld einzutragen, und schon ermittelt das Programm die „verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung“.
Solltet ihr mehr investiert als eingenommen haben (beziehungsweise genauer gesagt: wenn ihr mehr Vorsteuer ausgegeben habt als Umsatzsteuer eingenommen), bekommt ihr die zu viel gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurückerstattet. In diesem Fall solltet ihr mit der Abgabe eurer Umsatzsteuer-Voranmeldung natürlich nicht bis zum 10. des Folgemonats warten, sondern dies zum frühestmöglichen Zeitpunkt erledigen.
Beispiel: Wenn ihr im betreffenden Zeitraum für 5.000,- Euro (brutto) in eine neue Blitzanlage investiert (bezahlte Vorsteuer = 798,32 Euro) und im selben Zeitraum nur 2.000,- Euro für Familien- und Hochzeitsfotos eingenommen habt (vereinnahmte Umsatzsteuer = 319,33 Euro), bekommt ihr aufgrund eurer Umsatzsteuer-Voranmeldung die Differenz = 478,99 Euro vom Finanzamt zurückerstattet.
Nachdem das Programm die „verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung“ (oder die Differenz, die ihr zu viel an Umsatzsteuer bezahlt habt und die ihr nun vom Finanzamt zurückerstattet bekommt) ermittelt hat, gilt es nur noch die Umsatzsteuervoranmeldung via Internet ans Finanzamt zu übermitteln und das resultierende Übertragungsprotokoll auszudrucken und vorsorglich aufzubewahren.
Die Umsatzsteuererklärung (für das ganze Jahr) dient dann lediglich noch dazu, das Ganze zusammenzufassen und dem Steuerschuldner noch einmal die Möglichkeit zu geben, Korrekturen (wenn zum Beispiel Belege vergessen wurden oder man sich verrechnet hat) vornehmen zu können. Da die Umsatzsteuererklärung zusammen mit der Einkommensteuererklärung nach dem Geschäftsjahr für den gesamten Zeitraum (1 Jahr) gemacht wird, ist es gar nicht so unwahrscheinlich, dass die Werte korrigiert werden müssen.
Einkommensteuer
Um die Einkommensteuererklärung vollständig erstellen zu können (und dabei ist es unerheblich, ob ihr oder ein Steuerberater diese Aufgabe übernimmt), ist es notwendig, dass ihr über eure Einnahmen und Ausgaben das ganze Jahr über gewissenhaft Buch führt. Als freiberuflich tätiger Fotograf seid ihr laut Gesetz zu einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung verpflichtet, was vereinfacht gesagt nichts anderes bedeutet, als dass ihr eure Ausgaben von den Einnahmen abzieht, um so euren Betriebsgewinn zu ermitteln.
Um eure Einnahmen vollständig zu erfassen, legt ihr am besten einen Ordner an, der in numerischer Reihenfolge eure Ausgangsrechnungen enthält. Bei euren Ausgangsrechnungen werdet ihr sowieso mit der „fortlaufenden Rechnungsnummer“ (siehe Tutorial Wie erledige ich professionell, effizient, finanziell erfolgreich und rechtlich sicher meinen ersten Fotojob?, Gliederungspunkt Rechnungsstellung) arbeiten müssen; insofern bietet es sich an, dieses Prinzip zu übernehmen und auch kleinere Rechnungen unter 100,- Euro hierin (mit einer fortlaufenden Nummer versehen) einzuordnen.
Zusätzlich solltet ihr über eure tatsächlich erzielten Einnahmen Buch führen, in zeitlicher Sortierung. Die Tatsache allein, dass ihr einem Kunden eine Rechnung gestellt habt, sagt ja noch nichts darüber aus, ob der Kunde den Rechnungsbetrag auch wirklich (in voller Höhe) gezahlt hat. Steuerlich relevant sind bei Selbstständigen nämlich nur die Geldeingänge auf ihrem Konto (oder bei Barzahlungen die Geldeingänge in der Kasse).
Um die Ausgabenseite vollständig abbilden zu können, ist es notwendig, dass ihr alle Quittungen (wird im Folgenden synonym verwendet auch für Eingangsrechnungen) über betrieblich bedingte Ausgaben penibel sammelt. Jede einzelne Quittung bedeutet bares Geld!
Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung erhaltet ihr den in den Quittungen enthaltenen Vorsteuer-Betrag vom Finanzamt auf die Umsatzsteuerzahllast angerechnet beziehungsweise sogar zurückerstattet, wenn die Ausgaben im betreffenden Zeitraum größer waren als eure Einnahmen.
Da Investitionen länger als nur im Anschaffungsjahr genutzt werden, hat der Gesetzgeber das System der Abschreibung bindend gemacht für alle Unternehmen. Während ihr Investitionsgüter, die (einzeln) unter 410,- Euro gekostet haben (sogenannte „geringwertige Wirtschaftsgüter“), seit 2010 wieder sofort abschreiben dürft, müssen Güter, die teurer waren, über den tatsächlichen Nutzungszeitraum abgeschrieben werden. Dies bedeutet, dass ihr die Netto-Anschaffungskosten verteilt über die Jahre der voraussichtlichen Nutzung.
Eine Digitalkamera (Anschaffungspreis inklusive Mehrwertsteuer zum Beispiel 1.190,- Euro), die voraussichtlich 5 Jahre beruflich genutzt werden kann, bis sie veraltet ist, wird dementsprechend auch über 5 Jahre linear oder degressiv (in der Regel linear, also zu gleichen Teilen, hier also zu 200,- Euro pro Jahr) abgeschrieben.
Der im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelte Gewinn ist dann Grundlage für die Errechnung eurer Einkommensteuer. Übt ihr die Fotografie nur nebenberuflich aus, wenn ihr also noch andere Einkunftsarten habt, fließt der Gewinn in die Summe eurer Gesamteinkünfte, wovon dann die zu zahlende Einkommensteuer berechnet wird. Habt ihr einen Verlust gemacht, was in den ersten Jahren einer Selbstständigkeit nichts Ungewöhnliches ist, so schmälert dieser Verlust die Höhe eurer Gesamteinkünfte. Sprich: Ihr vermeidet die Zahlung von Steuern aus anderen Einkunftsarten.
Beachtet aber, dass das Finanzamt euch schnell der „Liebhaberei“ (gemeint ist die Ausübung der Fotografie als Hobby) bezichtigen wird, wenn ihr über mehr als 2-3 Jahre im Bereich Fotografie Verluste schreibt und nicht nachweisen könnt, dass ihr die Fotografie nachhaltig zur Gewinnerzielung betreibt. In diesem Fall würden euch die Verluste, die aus der Fotografie resultieren, steuerlich nicht anerkannt.
Ausblick
Der durchschnittlich erzielte Erlös für Bildverkäufe ist in den letzten 10 Jahren stark gesunken. An dieser Entwicklung nicht ganz schuldlos sind die Bildagenturen, die aufgrund des starken Konkurrenzdrucks in einem globalen Markt gezwungen waren, die Preise herunterzusetzen. Es gibt immer mehr Fotos in dem Bestand der Bildagenturen, was dazu geführt hat, dass der Anteil, der auf den Bereich der Auftragsfotografie fällt, wesentlich gesunken ist. Gleichzeitig kommen immer mehr Amateurfotografen in den Markt, die versuchen, nebenberuflich ihre – teils fantastischen – Aufnahmen zu versilbern.
Nach einer Umfrage der Zeitschrift Profifoto im Herbst 2010 gaben 85% der Porträt- und Reportagefotografen an, den Konkurrenzdruck durch Amateurfotografen deutlich zu spüren. Anders gesagt: Der Kuchen ist kleiner geworden, dazu wird er noch unter mehr Fotografen als je zuvor aufgeteilt.
Am Wochenende oder auch an Feiertagen, wenn andere Leute ihre Freizeit genießen, stelle ich häufig Fotos für einen Bildband zusammen oder sitze am Computer, um ein Foto-Lehrbuch zu schreiben. So sind im Laufe von 12 Berufsjahren mittlerweile 10 Bücher rund um die Fotografie entstanden.
Das System der lizenzfreien Fotos hat dazu geführt, dass sich bei vielen Bildverwertern in den Kopf gesetzt hat, dass Fotoleistungen so gut wie nichts mehr kosten dürfen, weil es nahezu alles schon als lizenzfreies Bildmaterial zu kaufen gibt.
Viele Fotografen begehen nun den Fehler, sich dieser Entwicklung zu beugen, und sie „verschenken“ ihre Fotos beziehungsweise die Nutzungsrechte an ihren Fotos, um bei Veröffentlichungen, wenn dafür schon kein Honorar gezahlt wird, wenigstens als Fotograf genannt zu werden. Doch das ist sowieso schon Rechtslage, und die erhoffte Werbewirkung ist in der Regel gleich Null.
Ich hatte schon etliche solche Anfragen, meine Fotos kostenlos Online- und auch herkömmlichen Verlagen zur Verfügung zu stellen, damit diese sie im Rahmen ihrer Webpräsenz oder Zeitschriften nutzen können. Um damit Einnahmen zu erzielen. Kurz: Ich sollte auf mein Honorar (und die abgebildeten Modelle auf das Modellhonorar) verzichten, damit die Verlage einen höheren Gewinn erzielen. Eine Unverschämtheit!
Viele Kunden, aber auch kleinere und mittelgroße Werbeagenturen, übernehmen mittlerweile selbst einfachere oder weniger bedeutende Fotoaufnahmen. So werden viele Produkt- und Peoplefotos von Mitarbeitern gemacht, die hierfür eigens Kameras und Zubehör zur Verfügung gestellt bekommen. Kurz: Solche Jobs werden nicht mehr fremd vergeben an externe Fotografen, sondern selbst erstellt.
Bereits mittelfristig, so meine Einschätzung, werden bis zu 50% der herkömmlichen Fotojobs nicht mehr von externen Fotografen, sondern von anders qualifizierten sozusagen „miterledigt“ (oftmals dann natürlich suboptimal).
Viele einfache Produktaufnahmen werden zukünftig (und teilweise auch jetzt schon) von Mitarbeitern des werbenden Unternehmens oder von Mitarbeitern der beauftragten Werbeagentur „miterledigt“.
Eine ähnliche Entwicklung ist leider auch im Bereich der Bildberichterstattung auszumachen. Journalisten, die vor Kurzem noch allein für den Text zuständig waren, bekommen nun vom Chefredakteur eine Kamera in die Hand gedrückt mit der Aufforderung, „mal eben“ auch noch ein Foto mitzuschießen: vom Unfall, vom Häuserbrand, von der siegreichen Fußballmannschaft, vom Literaten nach der Autogrammstunde, vom Prominenten bei der Pressekonferenz, etc. Kollege Pressefotograf bleibt zu Hause.
Auch im Bereich der Berichterstattung der Tageszeitungen sind viele örtliche und regionale Blätter dazu übergegangen, den schreibenden Reportern eine Kamera in die Hand zu drücken, damit diese auch gleich ein Foto vom Ereignis mitliefern.
Und als ob das alles noch nicht schlimm genug ist, fordert des Deutschen selbst ernannte „Volks-Zeitung“ alle Leser auf, sich mit ihren Handys auf Fotopirsch zu begeben, um sich als „Leserreporter“ ein Taschengeld nebenbei zu verdienen … Als ob fotografische Qualität und fotorechtliches Know-how völlig egal wären.
Allen denjenigen von euch, die sich trotz dieser (von mir als „bescheiden“ eingestuften) Zukunftsaussichten für Berufsfotografen nicht abhalten lassen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, sei der Besuch der Existenzgründer-Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) empfohlen. Hier findet ihr viele wichtige Informationen über Vorgehensweise, Förderprogramme, Finanzierungstipps des Gründungskapitals, Businessplan sowie Checklisten zur erfolgreichen Unternehmensgründung und noch vieles mehr.
Um im Dickicht der vielen Aufgaben, die ein Existenzgründer zu erledigen hat, den richtigen Überblick zu behalten, empfiehlt sich dringend der Besuch der Seite www.existenzgruender.de. Hier gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie viele wertvolle Tipps, die für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit von großer Hilfe sind.
Eine gute Ausdauer, viel Glück, nette Kunden und beruflichen Erfolg wünscht euch
Jens Brüggemann
Nützliche Links und Literatur-Empfehlungen
• Eine sehr gute Hilfe beim Kalkulieren von Angeboten ist das Buch „Bildhonorare“ von der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing (MFM), herausgegeben vom Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V. (BVPA). Es kostet (zusammen mit dem Handbuch „Der Bildermarkt“) 33,- Euro und kann versandkostenfrei direkt beim BVPA bestellt werden: www.bvpa.org.
• Den Gesetzestext zum „umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer“ Paragraf 19 UStG findet ihr direkt auf der Webseite des Bundesministerium der Justiz unter http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__19.html.
• Das zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung benötigte Programm, mit welchem auch die Datenübertragung zum Beispiel der Umsatzsteuer-Voranmeldung ans Finanzamt erfolgt, kann unter www.elster.de heruntergeladen werden. Auf der Startseite klicket ihr „ElsterFormular“ an, auf der folgenden Seite „Zum Download von ElsterFormular für 2010/2011>>“.
• Nützliche Infos über das Foto-Studium findet ihr auf www.foto-studium.de.
• Nicht nur für Neueinsteiger, sondern auch für langjährige Profis ist die Zeitschrift PROFIFOTO von Nutzen. Sie liefert monatlich einen aktuellen Blick auf das Geschehen in der Welt der Berufsfotografen und liefert darüber hinaus viele wichtige (u.a. auch rechtliche) Tipps und künstlerische Anregungen. Die PROFIFOTO ist unverzichtbar, wenn man über den eigenen Tellerrand hinausblicken möchte. www.profifoto.de.
• Einen detaillierten Einblick in das Bildagenturgeschäft liefert visuell – Magazin der Bildbranche. Auch wenn die Zielgruppe eher Bildredakteure und Manager von Bildagenturen sind, finden Fotografen, die sich hauptsächlich der Stockfotografie widmen wollen, hier doch viele wichtige Anregungen. www.piag.de.
• Die bekannte Zeitschrift Photo Technik International heißt jetzt nur noch Photo International. Für Freunde guter Reportagen und ausdrucksstarker Fotos. www.photo-international.de.
• Weitere nennenswerte Zeitschriften für die professionelle Fotografie in Deutschland sind digit! und Photo Presse, beide erreichbar unter www.photopresse.de sowie Photonews (www.photonews.de).
• Für Fotojournalisten ein absolutes Muss ist das FreeLens-Magazin. Infos: www.freelens.de.
• Im Internet kann das Magazin Creative Power 2010 des New Business Verlags online durchblättert werden. Hier findet man eine Auswahl von deutschen Kommunikations-Dienstleistern, sprich: Werbeagenturen. www.new-business.de.
• Das umfangreiche Handbuch vom BFF mit dem Titel „Basiswissen“ ist gedacht für selbstständige Fotografen, für Studenten und Assistenten, für Repräsentanten und alle, die bereits freiberuflich tätig sind oder sich selbstständig machen wollen. ISBN 978-3-933989-43-7. Ca. 368 Seiten, 58,- Euro zzgl. 6,- Euro Versand. Erhältlich beim Bund Freischaffender Foto-Designer www.bff.de.
• Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hält eine Reihe an Infomaterialien für Existenzgründer bereit, damit diese bei ihrem Weg in die Selbstständigkeit auf fundiertes Wissen für einen erfolgreichen Start zurückgreifen können. Hier findet ihr auch Infos über Förderprogramme, Finanzierungstipps bei der Gründung und für die Erstellung eines Businessplans. www.existenzgruender.de.
• Ebenfalls vom BMWi zur Verfügung gestellt wird ein kostenloses Softwarepaket „für Gründer und junge Unternehmen“, welches hilfreich ist bei der Anfertigung eines Businessplans, das aber auch ein digitales Kassenbuch beinhaltet, einen Strategieplaner, ein Programm einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung, etc.: www.softwarepaket.de.
• Die Instanz in Deutschland für Kreative und solche, die (andere) Kreative aller Bereiche suchen: www.redbox.de.
• Informationen über die Aufnahmebedingungen der Künstlersozialkasse findet man auf www.kuenstlersozialkasse.de. Hier kann man auch das Antragsformular herunterladen.
• Bewerbungs- und Repräsentationsmappen bekommt ihr bei www.boesner.de und www.monochrom.com.
• Alles Mögliche und Unmögliche rund um die Fotografie, dazu zahlreiche Tipps und viel Nützliches, findet ihr im Katalog des Brenner Fotoversandes: www.fotobrenner.de.
• Hintergrund- und Deckenschienensysteme vom Schweizer Studioausrüster FOBA vertreibt zum Beispiel www.profot.de.
• Nachschlagewerk für die bedeutendsten rechtlichen Fragen mit detaillierten Antworten vom Rechtsanwalt sowie für jeden Fall einer Zusammenfassung aus Fotografensicht: „Fotografie und Recht – Die wichtigsten Rechtsfälle für die Fotopraxis“ von Daniel Kötz und Jens Brüggemann. 184 Seiten, mitp-Verlag, 34,95 Euro; ISBN: 978-3-8266-5944-7.
• Ein großer Fotohändler im Ruhrgebiet mit mehreren Filialen ist Foto Hamer (Stammsitz in Bochum). Hier hat der interessierte Käufer hochwertiger Kameras und Objektive die Möglichkeit, diese noch vor dem Kauf im nur 30m entfernten Mietstudio auszuprobieren. Gleiches gilt natürlich auch für Studioblitzanlagen und anderes Zubehör. www.foto-hamer.de.
• „Ratgeber Freie – Kunst und Medien“ ist ein Projekt der Vereinten Dienstleistungsgesellschaft ver.di. Hier ist das Buch gleichen Namens von Goetz Buchholz in digitalisierter Form und ständig aktualisiert zu finden. www.ratgeber-freie.de.
• „Erfolg als Fotograf – Wie man sein Können optimal präsentiert“ verspricht Dr. Martina Mettner in ihrem gleichnamigen Buch. Mein Eindruck: Es wäre schön gewesen, wenn viele Punkte konkreter von der Autorin angegangen worden wären. Dennoch empfehlenswert. ISBN: 978-3-9813869-0-5. 216 Seiten, 39,80 Euro.
• Calumet („It´s where the Pros go“) sollte jeder kennen, der professionell fotografieren möchte. Die nach Eignung für den professionellen Alltag vorselektierte Auswahl an hochwertigem Foto-Equipment gepaart mit bester Beratung verspricht eine zufriedene Stammkundschaft. Anfragen einfach an den Außendienst: z.B. michael.roll@calumetphoto.de.
• Flyer und andere Werbemittel lassen sich sehr preiswert auch im Internet bestellen, beispielsweise bei www.flyerpilot.de. Wenn ihr aber sehr hochwertige Drucksachen benötigt, wo ihr gegebenenfalls mit an der Druckmaschine stehen wollt zwecks Überwachung der Druckqualität, so ist die Beauftragung einer Druckerei vor Ort natürlich immer noch der beste Weg.
• Qualitativ sehr hochwertige Drucksachen wie auch Kunstbildbände und Kunstkataloge erstellt zum Beispiel www.druckverlag-kettler.de.
• Hier seht ihr, ob der gewünschte Domainname noch verfügbar ist: http://www.denic.de/domaincheck.html.
• Wenn ihr recherchieren möchtet, wer verantwortlich für eine bestimmte Internetseite ist, solltet ihr http://www.whois.net besuchen.
• Um zu prüfen, ob ihr bei der Wahl eures Domainnamens bestehende Markenrechte verletzt, solltet ihr vor der Reservierung des Domainnamens die Seite http://www.wipo.int/ipdl/en/suche/madrid/suche-struct.jsp besuchen. Die WIPO ist eine Stelle zur Registrierung internationaler Marken, das deutsche Pendant dazu ist die Seite http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger des Markenamtes.
• Den Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer findet ihr unter der Webadresse https://www.formulare-bfinv.de (Menüpunkt: Vergabe einer USt-ID).
• Fotografen und Fotodesigner sind Pflichtmitglied bei der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung). Hier könnt ihr euch informieren und anmelden: www.bgdp.de oder www.bgetem.de.
• Den deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) findet ihr unter www.dihk.de.
• Tipps zum Investitionsstandort Deutschland und auch zu Unternehmensgründungen findet ihr unter www.gtai.com (Germany Trade & Invest).
• Informationen über den „Meisterzwang“ und die Möglichkeit, sich als Quereinsteiger als Fotograf selbstständig zu machen, liefert, auch im Kontext der letzten Jahrzehnte, die Webseite „Möglichkeiten selbstständiger Tätigkeit im fotografischen Bereich“ des Rechtsanwaltes David Sailer: www.fotorecht.de/publikationen/meister.html.
• Bevor ihr einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Bild-Kunst abschließt, informiert ihr euch zuerst am besten online unter www.bildkunst.de.
• Private Fotoschulen in Deutschland (alphabetisch nach Städtenamen geordnet):
• Design Akademie Berlin: www.design-akademie-berlin.de
• Lette-Verein Berlin: www.lette-verein.de
• Neue Schule für Fotografie Berlin: www.neue-schule-berlin.com
• Ostkreuzschule für Fotografie und Gestaltung Berlin: www.ostkreuzschule.de
• Photoacademy Urbschat Berlin: www.photoacademy.de
• Best Sabel Bildungszentrum Berlin: www.best-sabel.de
• Freie Akademie der bildenden Künste Essen: www.studium-fotografie.de
• Lazi Akademie Esslingen: www.lazi-akademie.de
• Fotoakademie Köln: www.fotoakademie-koeln.de
• Photo+Medienforum Kiel: www.photomedienforum.de
• Privatschule für Fotodesign Pforzheim: www.foto-design-schule.de
• Hochschulen in Deutschland (alphabetisch nach Städtenamen geordnet):
• Fachhochschule Aachen: www.fh-aachen.de
• Hochschule Augsburg: www.hs-augsburg.de
• Universität der Künste Berlin: www.udk-berlin.de
• btk Berliner Technische Kunsthochschule: www.btk-fh.de
• Berliner Fachhochschule für Technik und Wirtschaft: www.kd.fhtw-berlin.de
• Kunsthochschule Berlin-Weißensee: www.kh-berlin.de
• Fachhochschule Bielefeld: www.fh-bielefeld.de
• Braunschweiger Hochschule für Bildende Künste: www.hbk-bs.de
• Hochschule für Künste Bremen: www.hfk-bremen.de
• Hochschule Darmstadt: www.fbg.h-da.de
• Fachhochschule Dortmund: www.fh-dortmund.de
• Technische Universität Dresden: www.arch.tu-dresden.de
• Fachhochschule Düsseldorf: www.fh-duesseldorf.de
• Institut für Musik und Medien Düsseldorf: www.rsh-duesseldorf.de
• Bergische Universität Wuppertal: www.uni-wuppertal.de
• Universität Duisburg – Essen: www.uni-duisburg-essen.de
• Frankfurter Staatliche Hochschule für Bildende Künste: www.staedelschule.de
• Burg Giebichenstein, Halle: www.burg-halle.de
• Hochschule für bildende Künste Hamburg: www.hfbk-hamburg.de
• Hamburger Hochschule für Angewandte Wissenschaften: www.haw-hamburg.de
• Fachhochschule Hannover: www.fh-hannover.de
• Hildesheimer Hochschule für Angewandte Wissenschaft und Kunst: www.hawk-hhg.de
• Universität Hildesheim: www.uni-hildesheim.de
• Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe: www.hfg-karlsruhe.de
• Kunsthochschule Kassel: www.kunsthochschulekassel.de
• Kieler Muthesius-Kunsthochschule: www.muthesius-kunsthochschule.de
• Köln International School of Design: www.kisd.de
• Fachhochschule Köln: www.fo.fh-koeln.de
• Kunsthochschule für Medien Köln: www.khm.de
• Hochschule Konstanz: www.htwg-konstanz.de
• Hochschule Niederrhein Krefeld: www.hs-niederrhein.de
• Leipziger Hochschule für Grafik: www.hgb-leipzig.de
• Fachhochschule Mainz: www.fh-mainz.de
• Johannes Gutenberg Universität Mainz: www.kunst.uni-mainz.de
• Akademie für Bildende Künste Mainz: www.afbk-mainz.de
• Hochschule Mannheim: www.hs-mannheim.de
• Hochschule München: www.hm.edu
• Akademie der Bildenden Künste München: www.adbk.mhn.de
• Fachhochschule Münster: www.fh-muenster.de
• Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg: www.ohm-hochschule.de
• Hochschule für Gestaltung Offenbach: www.hfg-offenbach.de
• Universität Osnabrück: www.uni-osnabrueck.de
• Fachhochschule Ottersberg: www.fh-ottersberg.de
• Fachhochschule Potsdam: www.design.fh-potsdam.de
• Hochschule der Bildenden Künste Saarbrücken: www.hbksaar.de
• Fachhochschule Schwäbisch Hall: www.fhsh.de
• Universität Siegen: www.kunst.uni-siegen.de
• Merz Akademie Stuttgart: www.merz-akademie.de
• Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart: www.abk-stuttgart.de
• Europäische Kunstakademie Trier: www.eka-trier.de
• Bauhaus-Universität Weimar: www.uni-weimar.de
• Fachhochschule Wiesbaden: www.fh-wiesbaden.de
• Hochschule Wismar: www.hs-wismar.de
• Fachhochschule Würzburg: www.fh-wuerzburg.de